Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung vertritt das Unternehmen nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand wird von der Mitgliederversammlung berufen. Seine Aufgaben ergeben sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt eine Geschäftsordnung und wählt auf dieser Grundlage den Vorstand. Sie nimmt den Jahresbericht entgegen, genehmigt Neugründungen und Schließungen von Unternehmensbereichen.